Übersetzung vom französischen Original

Kollektive Autonomie



Für die kollektive Autonomie

Nachdem es vor mehr als zwei Jahrhunderten im Westen wieder auf den Plan gerufen wurde, ist es heute um das Autonomieprojekt eher schlecht bestellt. Trotz der historischen Entwicklung und entgegen aller Vernunft hat seine Verbrüderung mit dem Marxismus, die ihm eine selbstverständliche rationale Grundfeste schaffen sollte, sich als verfehlt herausgestellt. Es bestand ein tiefes und oft gegenseitig befruchtendes Einverständnis zwischen den Subjekten der Geschichte und der Legitimität ihrer Entfaltung, wobei der Marxismus den transzendenten Rückhalt für die Praxis des realen Handelns bot und somit über mehr als ein Jahrhundert lang zum letztgültigen Horizont für jedweden noch so bescheidenen emanzipatorischen Versuch wurde, als Leitfaden für das Handeln und Wegweiser zu dessen Sinn.

Wenn man sich über die Langlebigkeit dieses Einverständnisses sehr wohl wundern darf, so ist es heute doch ungleich dringender zu versuchen, es zu verstehen und zu überwinden. Dies stellt sich als eine sowohl leichte als auch schwierige Aufgabe heraus, und zwar aus den gleichen Gründen. Die Aufgabe ist leicht, denn heutzutage hegt der Bürger kaum mehr Illusionen, was die Zweckmäßigkeit messianischer Ideologien betrifft — der totalitäre Horror im vergangenen Jahrhundert hat daran seinen Anteil — und gleichzeitig ist sie schwierig, denn dieser Aufgeklärtheit fällt es schwer zu ihrer eigenen Kühnheit zu stehen, da sie sich damit ja ihrer letzten Grundfeste entledigt sieht und nunmehr ohne die Verbürgung wirklich kreativen Denkens und Handelns auskommen muss.

Mag sein, dass das Bedürfnis, an unumstößliche Wahrheiten zu glauben, ein ureigener Wesenszug des Menschen ist und möglicherweise von unserem Unvermögen herrührt, uns als unwiderruflich sterbliche Wesen zu akzeptieren. Gleichzeitig wissen wir, dass wir einer Tradition angehören, die einen nüchternen und klaren Blick auf die selbstkonstituierte Gesellschaft zu richten wusste und die die Tragik, welche mit der Freiheit beim Treffen kollektiver Entscheidungen einhergeht, zu akzeptieren verstand. Vor allem wissen wir, dass die Geschichte nur als Domäne des menschlichen Wirkens existiert.

Die modernen Oligarchien haben es zustande gebracht, dass die Wirtschaft den Mittelpunkt des Lebens in der Gesellschaft ausmacht, sowohl als brutal massive Realität als auch als Wertmaßstab, der ihnen als Instrument dient, um ihre neue Art der Herrschaft zu installieren, zu rationalisieren und zu legitimieren. Das Übergewicht, das der Marxismus der Wirtschaft beigemessen hat, hat diese zur einzig bedeutungsstiftenden Instanz gemacht, ja sogar zum Ausgangspunkt ihrer eigenen Überwindung. Ohne die Bedeutung der Wirtschaft am Beginn dieses dritten Jahrtausends unterschätzen zu wollen, sehen wir doch in jeglichem Anspruch auf ihre essenzielle Vorherrschaft eine Illusion, ein zusätzliches Glied in der Litanei heteronomer Visionen, die der Mensch erfunden hat, um sein Leben in den Griff zu bekommen und ihm Sinn zu geben. Eben weil die Wirtschaft von so großer Bedeutung ist, ist es so dringlich, sie (wieder) an den ihr zustehenden Platz zu verweisen.

Es ist unmöglich, das Autonomieprojekt auf eine rationale Basis zu stellen, was jedoch nicht heißt, dass es irrational oder unvernünftig wäre. Als Produkt einer ganz bestimmten Geschichte, nämlich der des Westens, lässt sich sein Entstehungs- und Reifungsprozess genau nachvollziehen — es ist das genaue Gegenteil von einem vorgefertigten Rezept mit universaler Gültigkeit. Universal ist es nur dank seiner Fähigkeit, ein Vorbild zu werden, dank des konkreten Beispiels demokratischer Vorgehensweise beim Treffen kollektiver Entscheidungen, dank eben der Tatsache, dass diese Vorgehensweise durchgesetzt, ja als möglich erkannt und anerkannt werden konnte.

Den unermüdlichen Kämpfen unserer Vorfahren verdanken wir die Fortdauer dieses Projekts, selbst wenn einige manchmal meinten, sie würden bloß den natürlichen Gang der Geschichte begleiten. Wenn wir dazu erzogen werden, unsere Entscheidungen zu treffen, ohne uns auf heilige Schriften, diverse Anführer oder auf die Weisheit des Alters zu berufen, so verdanken wir dies nur ihnen. Diese reelle, wenn auch geografisch und vom Wesen her beschränkte Freiheit ist unser kostbares Erbe, das wir bereichern sollen, indem wir in ihm schöpfen, keinenfalls jedoch dürfen wir es vergeuden.

Wir haben das Glück in einer Region der Welt zu leben, in der die Autonomie nach wie vor einen großen Stellenwert einnimmt, ganz gewiss in der privaten Sphäre und in weitaus geringerem Ausmaß auch in der öffentlichen Sphäre. Die Herausbildung eines am Produktionsprozess teilhabenden Staatsbürgers, der über ein Mindestmaß an Autonomie verfügt, ist sogar eine unabdingbare Voraussetzung für das Überleben des Systems, und in eben diesem Sinne kann man die westlichen Oligarchien als liberal bezeichnen. Gleichzeitig aber bleiben die Entscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten (was ja die eigentliche Definition von Politik ist) einer Führungskaste vorbehalten, die ihre Vorrechtsstellung aus einer illusorischen und vorgeschützten Kompetenz zieht und sich darauf beruft. Wollte man hinnehmen, dass es eine solche Legitimität wirklich geben könne (die dann den Auftrag hätte, die Auswirkungen der «Gesetze des Marktes» abzufedern, die «Herausforderungen der Globalisierung» anzunehmen, oder mit der vor allem eine Avantgarde ausgestattet wäre, die für die Verwirklichung einer besseren Zukunft sorgen soll), so würde das schlicht und einfach den Verzicht auf das autonome politische Handeln bedeuten.

Die kollektive Autonomie, «sich selbst die eigenen Gesetze geben», beruht auf dem Prinzip der absoluten Gleicheit der Bürger und ist synonym für Demokratie: im gemeinsamen Entscheidungsprozess wiegt die Meinung des einen genauso viel wie die Meinung irgendeines anderen. Im Widerstreit zwischen der Behauptung dieses Prinzips und seiner Verleugnung spiegelt sich gewissermaßen unsere moderne Geschichte wider, und nicht nur das: die Ablehnung dieses Prinzips, die Begründung der Politik auf der Wissenschaft sind der Kernpunkt von Platons beklagenswert genialem Werk. In dieser Hinsicht sind die Versuche seiner Epigonen bis zum heutigen Tag nur Variationen des immer gleichen Themas..

Die Verwirklichung der Demokratie in Europa vorzuschlagen scheint uns realistisch und realisierbar zu sein. Das Gleiche auf die ganze Welt auszudehnen würde es zwar erübrigen, von den auswärtigen Angelegenheiten oder von der Verteidigung zu sprechen, es wäre jedoch zum jetzigen Stand reine Utopie. Sagen wir es noch einmal, die Autonomie erhebt keinen Anspruch auf Universalgültigkeit und — aber dies versteht sich von selbst — sie lässt sich nicht von außen aufzwingen. Nur durch das Beispiel ihrer konkreten Verwirklichung in einem Teil der Welt kann man erhoffen, dass sie Verbreitung findet.

Wir denken, dass der europäische Bürger, so wie er ist, dazu fähig und potentiell dazu bereit ist, dem Autonomieprojekt neues Leben einzuhauchen. Keine Teleologie schreibt eine solche Revolution vor oder untersagt sie. Unser Vorschlag will als ein Projekt verstanden wissen, das ständig überarbeitet, abgeändert, bereichert, ausgedehnt, aber auch verworfen oder einfach ignoriert werden kann. Unsere einzige Gewissheit besteht darin, dass die Vollversammlung die zentrale Institution einer jeden autonomen Gesellschaft ist. Die kleingeschriebenen Artikel beschreiben, in welchem Sinne wir in einer solchen Versammlung gestimmt hätten.


Demokratische Initiative




Institutionen



Entwurf einer Europäischen Verfassung


1. Die Versammlung der Bürger der Europäischen Union (im Folgenden die Versammlung genannt) ist die höchste Instanz, die nach vorhergehender Beratung über alle gemeinsamen Angelegenheiten entscheidet. Insbesondere

– gibt sie bekannt, welche Angelegenheiten als gemeinsame Angelegenheiten anzusehen sind,
– legt sie fest, welche Alters- und Herkunftsvoraussetzungen für ihre Mitglieder zu gelten haben.


2. Die Versammlung

– stimmt über die Gesetze ab,
– sorgt für ihre Anwendung,
– bemächtigt sich jeder Frage, die ihr von öffentlichem Interesse erscheint und die nicht von der bloßen Anwendung    eines bereits bestehenden Gesetzes abhängt.


3. Die Versammlung entscheidet (durch Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit) über die Aufnahme eines neuen Mitgliedslandes, dessen Bevölkerung sich bereits in diesem Sinne ausgesprochen hat (durch Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit).


4. Die Versammlung kann ihre Entscheidungsbefugnis über gemeinsame Angelegenheiten auf lokale Versammlungen übertragen, welche in folgende Ebenen eingestuft sind:

Keine Entscheidung auf lokaler Ebene darf im Widerspruch zu einer auf höherer Ebene gefassten Entscheidung stehen. Jede Entscheidung auf lokaler Ebene kann unter bestimmten Bedingungen angefochten und gegebenenfalls aufgehoben werden.

Versammlungen, die mehrere Ebenen einbeziehen, können organisiert werden, um die Beteiligten eines bestimmten Produktionssektors zusammenzubringen. Die aus solchen Versammlungen eventuell hervorgegangenen Vorschläge werden automatisch in die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Versammlung aufgenommen.

Eine Jahresversammlung der Jugendlichen, welche in spätestens zwei Jahren ihre Volljährigkeit erreicht haben werden, kann Vorschläge formulieren. Diese werden automatisch in die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Versammlung aufgenommen.


5. Die Versammlung entscheidet über die Periodizität ihrer ordentlichen Sitzungsperioden, über die Dauer ihrer Sitzungen, über die Modalitäten der Einberufung zu einer außerordentlichen Versammlung, über die eventuelle Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit, die sie für bestimmte besondere Vorschläge festlegt.

Die Versammlung kann eine Gruppe ihrer Mitglieder mit der Vorbereitung von Vorschlägen zu einem bestimmten Thema beauftragen.

Die Sitzung der Versammlung wird durch Fernsehzusammenschaltung unter den in jeder einzelnen Gemeinde zusammentretendenVersammlungen organisiert. Diese Gemeindeversammlungen finden an Orten statt, wo die Gesamtheit der Gemeindebürger zusammenkommen kann. Die Sitzung kann auch in jedem einzelnen Haushalt verfolgt werden, wobei jedoch nur die physisch bei ihrer Gemeindeversammlung anwesenden Personen die Möglichkeit haben, selbst das Wort zu ergreifen.

Die Versammlung setzt einen Stab von Moderatoren ein, die nach von der Versammlung festgelegten Regeln ausgewählt werden und deren Mandatsdauer ebenfalls von der Versammlung bestimmt wird. Diese Moderatoren haben folgende Aufgaben:

Zu Beginn der ersten Sitzung jeder Sitzungsperiode nimmt die Versammlung in einer Abstimmung die vorgeschlagene Tagesordnung unverändert oder mit Modifizierungen an.


6. Die Versammlung will sich in den Bereich der Privatsphäre nicht einmischen und greift nur insoferne ein, als die individuelle Freiheit und die individuelle Enfaltung garantiert sein müssen. Eine Einschränkung der Meinungs-, Presse- und Kommunikationsfreiheit, der freien Wahl des Wohnsitzes und der Freizügigkeit, der Konfessions- und der Vereinsfreiheit, der freien Praktizierung von Sitten und Gebräuchen, der freien Wahl der Freizeitgestaltung und des Sexual- und Familienlebens, der Freiheit Feste zu organisieren etc. darf es für Einzelpersonen oder für Gruppen gegebenenfalls nur dann geben, wenn es um die Einhaltung der Regeln des gemeinsamen Lebens geht (Lärm, Vandalismus etc.).

Auf einer ganz anderen Ebene hingegen stellen die Prostitution, die Praktizierung der Mädchenbeschneidung und eine bedenkliche demographische Entwicklung Bereiche dar, wo das öffentliche Eingreifen Auswirkungen auf die Privatsphäre haben kann.

Im Bewusstsein der Tatsache, dass die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich manchmal unscharf ist und sich nicht eindeutig ziehen lässt, hält sich die Versammlung an das Prinzip der Zurückhaltung und der Vorsicht, wenn es um ihre gesetzgeberische Tätigkeit in diesem Bereich geht, und sie zieht es vor, in einem ersten Schritt den Gemeindeversammlungen jene Entscheidungen zu überlassen, die die Privatsphäre antasten könnten.


7. Die Versammlung sieht ihre Tätigkeit in den Rahmen der folgenden Prinzipien gestellt:

  1. Für die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigungs- und Währungsangelegenheiten ist alleinig die Versammlung zuständig, unter Ausschluss jeder Art von Delegierung, wie in Artikel 4 vorgesehen. Insbesondere obliegt es der Versammlung
    • internationale Abkommen in Sachen Rüstungs-, Handels-, Energie- und Umweltkontrolle zu verhandeln und zu ratifizieren. Sie setzt diesbezüglich alle Mittel ein, die ihr geeignet erscheinen, um im Mindestfall Lösungen voranzutreiben, die das Überleben des Planeten zu sichern versprechen,
    • über das Ausmaß ihrer Streitkräfte und über die Einsatzmodalitäten der Streitkraft zu entscheiden (Kriegserklärung, militärischer Einsatz etc.),
    • in Alleinverantwortung Entscheidungen über die gemeinsame Währung zu treffen.
  2. Die auf dem gemeinsamen Landesgebiet befindlichen Infrastrukturen für Kommunikation, Energie und Transport sind öffentliches Eigentum und unterstehen der Aufsicht der Versammlung.
  3. Ausgehend von den wirtschaftlichen Daten der vorangegangenen Periode und gegebenenfalls unter Einbeziehung bestimmter Faktoren wie etwa die festgestellte Nachfrageentwicklung oder die zu erwartende Auswirkung der technischen Neuentwicklung entscheidet die Versammlung jährlich über die erwünschte (eventuell negative) Wachstumsrate und über die Aufteilung dieses Wachstums auf Sparanlage, Investition und Konsum.
  4. Die Maßeinheit sowohl für die zur Erreichung der gesteckten Ziele erbrachte Leistung als auch für ihre Entlohnung ist die Arbeitsstunde, die als homogen vorausgesetzt wird. Die Versammlung definiert die Toleranzgrenze für die eventuelle Ungleicheit der Arbeitsentlohnung pro Stunde und sorgt für ihre Einhaltung.
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    Je nach den festgelegten Zielen kann die Versammlung sich veranlasst sehen, ihre Definition der im Beschäftigungsalter befindlichen Bevölkerung zu überdenken (Mindestalter für den Eintritt ins aktive Leben und Mindestalter für Anspruch auf Altersrente).
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    Jede Einheit des wirtschaftlichen Lebens entscheidet über ihre eigene Funktionsweise. Die externen Effekte (positive wie negative) werden jedem Sektor oder jeder Produktionseinheit angerechnet. Die Versammlung kann eine Mindeststundenanzahl pro individuellen Arbeitstag festlegen, sowie auch eine Höchstgrenze an entlohnten Arbeitsstunden.
  5. Das Eigentum an Immobilien bleibt pro Haushalt auf eine Wohnung beschränkt und in den ländlichen Gemeinden auf eine landwirtschaftlich nutzbare Parzelle.
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    Alle Kreditanstalten sind öffentlich. Spekulation, Wucher und Einkommen aus Liegenschaften aller Art sind verboten.
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    Die Versammlung kann beschließen, die Gültigkeit der Währung auf jeweils ein Kalenderjahr zu beschränken, um der Anhäufung von Geld jeglichen Anreiz zu nehmen.
  6. Der Zugang zu medizinischer Verpflegung ist frei und kostenlos für alle.
  7. Die Erziehung der jungen Generationen hat als vorrangiges Ziel:
    • die Übermittlung des durch die europäische und die weltweite Zivilisation überbrachten Wissens- und Erfahrungsschatzes,
    • die Förderung der Kreativität,
    • die Weckung des Interesses für die gemeinsamen Angelegenheiten.
    Die Versammlung äußert sich zur Frage eines Sockels schrittweiser Wissenserwerbung, zur Zweckmäßigkeit einen Stab spezialisierter Erzieher aufzubauen und zu deren eventueller Ausbildung. Sie fördert jede in diese Richtung zielende lokale Initiative, vorausgesetzt dass die übermittelten Kenntnisse nachweisbar solide untermauert sind.
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    Der Zugang zur Hochschulbildung und zur Berufsausbildung ist frei und kostenlos für Erwachsene jeden Alters.
  8. Die Versammlung beschließt, bis zu welchem Grad sie es an die lokalen Versammlungen delegiert, die Einhaltung der gemeinsamen Gestze zu gewährleisten. Sie definiert die Fälle von schwerem Gesetzesbruch (beispielsweise Mord), die eine über das gesamte Gebiet einheitliche Behandlung erfordern, und sie handelt in diesem Sinne (europäische Polizei, Ausübung der Gerichtsbarkeit nach zentral festgelegten Regeln).
  9. Die Versammlung definiert die großen Richtlinien der Grundlagen- und der angewandten Forschung. Das Beschreiten einer bestimmten Forschungsrichtung bedarf einer Evaluation der vorhersehbaren Risiken für das Menschengeschlecht und für den Planeten. Ausschlaggebend für die Adoption einer technologischen Neuentwicklung ist nicht die Produktivitätserhöhung, sondern der Zuspruch der Personen, die sich ihrer zu bedienen haben werden.
  10. Städtebauliche Entscheidungen und die Errichtung von Bauten fallen in den Verantwortungsbereich einer jeden Gemeinde. Die Versammlung kann beschließen, dass bestimmte Stätten Teil des gemeinsamen Erbes sind und dass sie deshalb unter ihre direkte Verantwortung zu stellen sind.


8. Jede Änderung der vorliegenden Verfassung erfordert eine Entscheidung der Versammlung und wird durch ein Votum mit qualifizierter Mehrheit erwirkt.